Ein ungeheizter Keller muss bei der Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 nicht als beheizter Bereich erfasst werden, wird aber dennoch berücksichtigt – und zwar indirekt.
Wie wird ein unbeheizter Keller berücksichtigt?
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Nicht als Raum mit eigener Heizlast: Da er keine Soll-Raumtemperatur hat, wird kein eigener Heizbedarf dafür berechnet.
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Als angrenzender Bereich: Räume, die an den unbeheizten Keller grenzen (z. B. Erdgeschossräume mit Kellerdecke), werden mit einem Wärmeübergang zu einem unbeheizten Bereich berechnet.
- Dafür wird in der Berechnung ein entsprechender Temperaturkorrekturfaktor (fx-Faktor) angewendet, der den Wärmestrom durch Bauteile zu unbeheizten Bereichen berücksichtigt.
Wichtig: Damit der fx-Faktor korrekt angewendet werden kann, muss bei der Erfassung des Gebäudes im Heizreport angegeben werden, dass der Raum an „unbeheizt“ grenzt.

Wichtige Unterscheidung:
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Beheizte Hüllfläche: Umfasst nur die Flächen, die beheizte Räume nach außen oder gegen unbeheizte, thermisch relevante Zonen abgrenzen.
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Unbeheizte Bereiche (z. B. Keller, Dachboden, Garagen): Gehören nicht zur beheizten Hüllfläche, beeinflussen aber die Heizlast angrenzender Räume.
Fazit:
Nein, ein unbeheizter Keller wird nicht als eigenständiger Raum in der Heizlastberechnung erfasst, muss aber bei angrenzenden Räumen berücksichtigt werden – vor allem wegen des geänderten Wärmedurchgangs. Eine korrekte Zuweisung der angrenzenden Raumtypen ist also entscheidend für eine normgerechte Berechnung.