Reicht der heizreportKOMPLETT als Nachweis für die BEG Förderung?

Mit dem heizreportKOMPLETT hast du alle Berechnungen, die laut Fördervoraussetzungen vorliegen müssen.

Berechnung des Heizreports

Die Heizlast wird nach dem vereinfachten Verfahren der DIN/TS 12831 durchgeführt. Dies ist das zulässige Verfahren, um in Bestandsgebäuden förderfähige Heizungsanlagen zu dimensionieren.

Der hydraulische Abgleich erfolgt nach dem VdZ Verfahren B.

Reicht diese Berechnung als Nachweis aus?

Nein, nur die Berechnung gilt noch nicht als Nachweis, dass der hydraulische Abgleich durchgeführt wurde. 

Dafür muss das VdZ Formular ausgefüllt und eingereicht werden. Dieses muss von einem Heizungsinstallateur unterzeichnet werden. 

Tipp:
Das vorausgefüllte Formular kann vom Handwerker im Business-Zugang des Heizreports als PDF erstellt werden.

 

Außerdem wird eine Fachunternehmererklärung für die BAFA Förderung benötigt. Mit dieser Erklärung bescheinigt ein Heizungsinstallationsunternehmen, dass alle Voraussetzungen für die Förderfähigkeit eingehalten wurden und der hydraulische Abgleich durchgeführt wurde.