Muss der unbeheizte Dachboden auch als Raum erfasst werden?

Grundsätzlich reicht es nur beheizte Räume im Heizreport zu erfassen.

Es sollten allerdings ein paar Grundregeln beachtet werden.

Variante 1: Alle Räume (auch unbeheizte) werden erfasst

Hierbei ist nichts weiter zu beachten. Der Aufwand ist allerdings deutlich größer als in Variante 2. Alle Räume, in denen keine Heizflächen hinterlegt werden, sind automatisch "unbeheizte" Räume.

Variante 2: Nur beheizte Räume werden erfasst

Wird der unbeheizte Dachboden nicht erfasst, so sollten die Decken in den Räumen darunter als "angrenzend an Außenluft" erfasst werden. Ggf. kann für die Decke ein angepasster U-Wert hinterlegt werden, falls das Dach mit einer Dämmung versehen ist. Die Dachdämmung kann dann zur Vereinfachung der obersten Geschossdecke hinzugefügt werden.

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Gleiches gilt für den Keller. Der Boden des Erdgeschosses sollte dann als "angrenzend an Erdreich" hinterlegt werden.