Kann ich meinen Antrag vom BAFA zur KfW wechseln?

In der Heizungs­förderung gilt, dass bei einem Ver­zicht auf die Zusage für die Heizungs­förderung nach dem 31.12.2023 (Inkrafttreten der neuen BEG Einzel­maß­nahmen Förder­richt­linie) ein neuer Antrag nach neuen Förder­konditionen un­mittelbar nach Eingang der Verzichts­erklärung gestellt werden kann. Die Sperr­frist von sechs Monaten ent­fällt hierbei befristet bis zum 31.12.2024. Ein flexibler Wechsel von der alten zur neuen Heizungs­förderung ist somit möglich.

Voraussetzung: Der Vorhaben­beginn muss eingehalten werden.