Kann ich die Förderung der KfW mit anderen Fördermitteln kombinieren?

Eine Kombination mit anderen öffentlichen Förder­mitteln wie Krediten, Zulagen und Zu­schüssen ist bis zu einer Grenze von 60 % der förder­fähigen Kosten möglich. Für dieselben förder­fähigen Kosten dürfen Eigen­tümer­innen und Eigen­tümer jeweils nur einen Antrag bei der KfW oder dem BAFA stellen. Den Ergänzungs­kredit der KfW können Sie mit dieser Zuschuss­förderung kombinieren.