Kann ich die Förderung der KfW mit anderen Fördermitteln kombinieren?
Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist bis zu einer Grenze von 60 % der förderfähigen Kosten möglich. Für dieselben förderfähigen Kosten dürfen Eigentümerinnen und Eigentümer jeweils nur einen Antrag bei der KfW oder dem BAFA stellen. Den Ergänzungskredit der KfW können Sie mit dieser Zuschussförderung kombinieren.