Kann ich den Antrag als Eigentümer stellen, wenn noch kein Grundbucheintrag erfolgt ist (es liegt nur ein Kaufvertrag zur Immobilie vor)?

Nein, der Kaufvertrag ist bei Antragstellung nicht ausreichend. Sie müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens eine Auflassungsvormerkung vorliegen haben, sowie alle weiteren Förderbedingungen einhalten.