Nein, der Kaufvertrag ist bei Antragstellung nicht ausreichend. Sie müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens eine Auflassungsvormerkung vorliegen haben, sowie alle weiteren Förderbedingungen einhalten.
Nein, der Kaufvertrag ist bei Antragstellung nicht ausreichend. Sie müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens eine Auflassungsvormerkung vorliegen haben, sowie alle weiteren Förderbedingungen einhalten.