Ab wann gelte ich als Eigentümerin oder als Eigentümer und kann einen Antrag stellen?
Das Eigentum wird über den Grundbuchauszug nachgewiesen. Sie müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung als Eigentümerin oder als Eigentümer im Grundbuch mit einem Eigentumsanteil eingetragen sein. Die Höhe des Eigentumsanteils spielt keine Rolle.