Ab wann gelte ich als Eigentümerin oder als Eigentümer und kann einen Antrag stellen?

Das Eigentum wird über den Grund­buch­auszug nach­gewiesen. Sie müssen zum Zeit­punkt der Antrag­stellung als Eigen­tümerin oder als Eigen­tümer im Grund­buch mit einem Eigentums­anteil ein­getragen sein. Die Höhe des Eigentums­anteils spielt keine Rolle.